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  • die CHARTA

die CHARTA

 

 

Im Bestreben,

die Integration von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt zu fördern

 

und mit der Zielsetzung,

bis Ende des Jahres 2012 in der Region Basel 100 zusätzliche Stellen – Arbeits-

oder Ausbildungsplätze – im ersten Arbeitsmarkt durch Menschen mit einer

Behinderung zu besetzen,

 

wirken die unterzeichnenden
Wirtschaftsverbände und Arbeitgebenden darauf hin,

den Grundsatz der Chancengleichheit und der Nicht-Diskriminierung
von Menschen mit einer Behinderung in allen Bereichen des Arbeitslebens
zu achten und aktiv anzuwenden,
namentlich bei Stellenausschreibungen, Anstellungen und Beförderungen,

und die Anliegen und Ansprüche dieser Charta intern und extern
in geeigneter Weise bekannt zu machen.

 

Dies im Wissen, dass

alle gesellschaftlichen Kräfte gefordert sind, sich für Chancengleichheit
und gegen Diskriminierung zu engagieren,

die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit und ohne einer
Behinderung die Kommunikation und die Sozialkompetenz fördern kann,

Bund, Kantone, Wirtschaftsverbände und Stimmvolk sich zum Ziel der

5. IV-Revision bekannt haben, Arbeitsplätze für Menschen mit einer

Behinderung zu schaffen und zu erhalten, eine breite Palette von

Unterstützungsmassnahmen existiert,

 

und dem Willen,

als Unternehmende und Menschen der sozialen Verantwortung nachzukommen,

durch den Tatbeweis der Integration von Menschen mit einer Behinderung

in den ersten Arbeitsmarkt Quotenregelungen unnötig zu machen,

mit gutem Vorbild bei der Durchsetzung von Chancengleichheit voranzugehen

sowie Schwellenängste und Barrieren abzubauen.

Die Unterzeichnung dieser Charta steht allen Firmen offen, welche sich mit ihren

Grundsätzen und Zielen einverstanden erklären und diese unterstützen.

Basel, 27. März 2009

 

 

CHARTA-Text als barrierefreies HTML-Dokument

 

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